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Falldokumentation

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fälle zu dokumentieren und zu archivieren. Zum einen dient die Dokumentation dazu, unternommene Arbeitsschritte und Überlegungen festzuhalten, um eine strukturierte Arbeitsweise zu gewährleisten. Zum anderen dient eine Archivierung auch dazu, einen bestimmten Fall zu einem späteren Zeitpunkt einfach wieder zu finden, wenn neue Ereignisse geschehen, die im Zusammenhang mit einem bereits behandelten Fall stehen oder man einen ähnlich gelagerten Fall hat und nachprüfen möchte, wie man im vorangehenden Fall vorgegangen ist.  In der Falldokumentation sollten selbstverständlich auch sämtliche Kontaktdaten zu den involvierten Personen festgehalten werden. Idealerweise sollte ein Falldokumentationssystem ermöglichen, Rückschlüsse auf die Tätigkeit der Beratungsstelle zu ziehen und im besten Fall dadurch die Arbeit der Stelle zu optimieren.

Das „Beratungsnetz für Rassismusopfer“ hat in intensiver Zusammenarbeit mit mehreren Beratungsstellen ein solches Falldokumentationssystem entwickelt, das eine umfassende, aber übersichtliche Erfassung der wichtigen Daten ermöglicht. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung falls Ihre Organisation Interesse an einem solchen Instrument hat: beratungsnetz@humanrights.ch